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   LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15   

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https://dejure.org/2015,34844
LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15 (https://dejure.org/2015,34844)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.07.2015 - 9 BVL 1/15 (https://dejure.org/2015,34844)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Juli 2015 - 9 BVL 1/15 (https://dejure.org/2015,34844)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 97 I ArbGG, § 4 I TVG
    Sind für einen Betrieb zwei DGB-Gewerkschaften nach ihren jeweiligen Satzungen tarifzuständig (Tarifpluralität), besteht nach §§ 15, 16 der DGB-Satzung keine rechtliche Grundlage für eine gerichtliche Kollisionsregelung. Außer in bestimmten Fällen der nachträglichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 97 I ArbGG; § 4 I TVG
    Tarifzuständigkeit konkurrierender DGB-Gewerkschaften bei Tarifpluralität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Rechtsgrundlage in DGB-Satzung für gerichtliche Kollisionsregelung bei Tarifpluralität

Papierfundstellen

  • NZG 2016, 234
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    1996 - 1 ABR 33/96 - habe sich weder etwas durch die Entscheidung vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - noch durch die Entscheidung zur Tarifpluralität vom 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - geändert.

    Die Antragsbefugnis der Beteiligten zu 1) folgt aus der entsprechenden Anwendung des § 97 Abs. 1 ArbGG (vgl. BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris Rz. 32).

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Satzung festgelegten Organisationsbereich (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 -Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris; BAG Beschl. vom 12. Nov. 1996 - 1 ABR 33/96 - Juris).

    Abzustellen ist auf den objektivierten Willen des Satzungsgebers (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris; BAG Beschl. vom 12. Dez. 1995 - 1 ABR 27/95 - Juris).

    Die tatsächliche Handhabung und Anschauung der beteiligten Berufskreise können berücksichtigt werden (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris).

    Selbst nach einem Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle ist aber eine Doppelzuständigkeit nicht generell ausgeschlossen, sondern kann "ausnahmsweise angebracht" sein (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris; BAG Beschluss vom 25. Sept. 1996-1 ABR 4/96 - Juris).

    In seinem Beschluss vom 27. Sept. 2005 (- 1 ABR 41/04 - Juris) hat das Bundesarbeitsgericht auf die Kritik im Schrifttum hingewiesen, wonach die für den Fall der Konkurrenzsituation angenommene Rechtsfolge weder in den Satzungen der Einzelgewerkschaften noch in der DGB-Satzung vorgesehen sei, die Streitfrage jedoch offengelassen, weil sich die Verhältnisse wesentlich von denjenigen, die dem Beschluss vom 12. November 1996 zugrunde gelegen hätten, unterschieden.

  • BAG, 12.11.1996 - 1 ABR 33/96

    Keine Doppelzuständigkeit von DGB-Gewerkschaften

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    1996 - 1 ABR 33/96 - habe sich weder etwas durch die Entscheidung vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - noch durch die Entscheidung zur Tarifpluralität vom 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - geändert.

    1996 - 1 ABR 33/96 - habe den Ausnahmefall eines Verbandswechsels des Arbeitgebers betroffen, der mit dem vorliegenden Rechtsstreit nicht vergleichbar sei.

    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Satzung festgelegten Organisationsbereich (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 -Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris; BAG Beschl. vom 12. Nov. 1996 - 1 ABR 33/96 - Juris).

    1996 (- 1 ABR 33/96 - Juris) in einem Fall angenommen, in dem eine andere DGB-Gewerkschaft die Tarifzuständigkeit nach einem Verbandswechsel des Arbeitgebers für sich reklamierte.

    Die Entscheidung der Schiedsstelle ist vorgreiflichen Entscheidungen nicht vergleichbar (BAG Beschluss vom 12. Nov. 1996 - 1 ABR 33/96 - Juris).

  • BAG, 14.12.1999 - 1 ABR 74/98

    Zuständigkeitsbereich der IG Metall

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    Die Tarifzuständigkeit richtet sich nach dem in der Satzung festgelegten Organisationsbereich (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 -Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris; BAG Beschl. vom 12. Nov. 1996 - 1 ABR 33/96 - Juris).

    Abzustellen ist auf den objektivierten Willen des Satzungsgebers (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris; BAG Beschl. vom 12. Dez. 1995 - 1 ABR 27/95 - Juris).

    Die tatsächliche Handhabung und Anschauung der beteiligten Berufskreise können berücksichtigt werden (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris).

  • LAG Hamburg, 21.05.2014 - 5 SaGa 1/14

    Streik bei Tarifzuständigkeit zweier DGB-Gewerkschaften ohne Schiedsspruch -

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    Auf die Berufung der Beteiligten zu 2) änderte das Landesarbeitsgericht Hamburg diese Entscheidung durch Urteil vom 21. Mai 2014 - 5 SaGa 1/14 - (Anlagenband Anlage 20) ab und wies die Anträge der Beteiligten zu 1) zurück.

    In der zwischen den Beteiligten zu 1) und 2) ergangenen Entscheidung vom 21. Mai 2015 (- 5 SaGa 1/14 - Juris, Rz. 56) hat das LAG Hamburg die Rechtsansicht des BAG im Beschluss vom 12. Nov.

  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 537/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    Den Grundsatz der Tarifeinheit, wonach in einem Betrieb nur ein Tarifvertrag Anwendung finden soll, hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 7. Juli 2010 (- 4 AZR 537/08 - Juris) aufgegeben und ausgeführt, ein solcher Rechtsgrundsatz bestehe nicht.
  • BAG, 25.09.1996 - 1 ABR 4/96

    Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle über Zuständigkeitsstreit

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    Selbst nach einem Schiedsspruch der DGB-Schiedsstelle ist aber eine Doppelzuständigkeit nicht generell ausgeschlossen, sondern kann "ausnahmsweise angebracht" sein (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris; BAG Beschluss vom 25. Sept. 1996-1 ABR 4/96 - Juris).
  • BAG, 12.12.1995 - 1 ABR 27/95

    Tarifzuständigkeit im Bereich der Entsorgungswirtschaft

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    Abzustellen ist auf den objektivierten Willen des Satzungsgebers (BAG Beschluss vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - Juris; BAG Beschl. vom 14. Dez. 1999 - 1 ABR 74/98 - Juris; BAG Beschl. vom 12. Dez. 1995 - 1 ABR 27/95 - Juris).
  • LAG Hamburg, 02.12.2005 - 6 TaBV 3/05
    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    Das LAG Hamburg ist allerdings in einem Beschluss vom 2. Dez. 2005 (- 6 TaBV 3/05 - Juris) unter Zugrundelegung der Entscheidung des BAG vom 12. November 1996 der Ansicht gewesen, es sei eine gerichtliche Interims-Entscheidung bis zum Abschluss eines eventuellen Schiedsverfahrens zu treffen, die sich grundsätzlich am "status quo" orientieren müsse.
  • BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 549/08

    Grundsatz der Tarifeinheit - Rechtsprechungsänderung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.07.2015 - 9 BVL 1/15
    1996 - 1 ABR 33/96 - habe sich weder etwas durch die Entscheidung vom 27. Sept. 2005 - 1 ABR 41/04 - noch durch die Entscheidung zur Tarifpluralität vom 7. Juli 2010 - 4 AZR 549/08 - geändert.
  • LAG Hessen, 22.06.2016 - 12 Sa 1060/15

    Gerüstbau; Logistik

    Diese Rechtsfolge ergibt sich insbesondere nicht aus der DGB-Satzung (vgl. Hessisches LAG, Beschluss vom 09. Juli 2015 - 9 BvL 1/15 -, juris, Rn. 75 ff.).
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